Fördermittel und Investitionsabzugsbetrag
Maximale Unterstützung
Förderprogramme und steuerliche Vorteile optimal nutzen und Investitionskosten deutlich senken.
Förderprogramme für Photovoltaik
und Speicher

Entscheidend ist, die passenden Programme zu identifizieren, Fristen einzuhalten und Anträge korrekt zu stellen. Viele Förderungen müssen zudem vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Identifikation aller relevanten Fördermöglichkeiten und übernehmen die gesamte Antragstellung und Abwicklung.
Die Investition in Photovoltaik und Energiespeicher wird durch vielfältige Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene unterstützt. Diese Förderungen können die Investitionskosten erheblich senken und die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern.
Die Förderlandschaft ist allerdings komplex und ändert sich regelmäßig. Von direkten Investitionszuschüssen über zinsgünstige Kredite bis hin zu steuerlichen Vorteilen – die Bandbreite ist groß.
Bundesförderungen im Überblick
Auf Bundesebene bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedene Programme an. Hier sind erhebliche Zuschüsse möglich.
KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert PV-Anlagen und Speicher zu günstigen Konditionen mit Laufzeiten bis 20 Jahren.
Für Kommunen ist die Kommunalrichtlinie des BMWK attraktiv, die Zuschüsse für Machbarkeitsstudien und Investitionen bietet.
Das BAFA fördert Energieberatungen mit attraktiven Zuschüssen.
Besonders interessant ist auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn die PV-Anlage Teil einer umfassenden energetischen Sanierung ist.
Steuerliche Vorteile & Investitionsabzugsbetrag
Neben direkten Förderungen bieten steuerliche Instrumente erhebliche finanzielle Vorteile.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht es Unternehmen und Selbstständigen, einen Teil der geplanten Investition bereits im Jahr vor der Anschaffung steuermindernd geltend zu machen. Dies senkt die Steuerlast und verbessert die Liquidität.
Bei Anschaffung kann dann die degressive AfA auf den verbleibenden Wert angewendet werden, was weitere steuerliche Vorteile bringt.
Für PV-Anlagen auf Wohngebäuden und pro Gewerbeeinheit gilt seit 2023 zudem die Umsatzsteuer-Befreiung und Ertragsteuer-Freistellung – ein enormer Bürokratieabbau und finanzieller Vorteil
Unsere Steuerberater-Partner unterstützen Sie bei der optimalen steuerlichen Gestaltung.